Anmeldung

    Seppenrader Sommermarkt 2022

    Termin: 16. Juli. – 17. Juli 2022 im Rosengarten
    Öffnungszeiten: Samstag 13.00 – 18.00 Uhr; Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr

    Anmeldeschluss: 04. Juli 2022

    Teilnehmer/Rechnungsempfänger








    in Meter
    Standgeld: bis 4 m: 30,- € (für beide Tage);
    Zuschlag gestellter Stand 4 m; je Meter 10,- €


    Ausstellerstatus:
    Beachten Sie bitte, dass Ihre Angaben bindend sind.
    Änderungen müssen vom Veranstalter genehmigt werden.


    Seppenrader Sommermarkt 2022



    Marktordnung / Marktbedingungen

    Anmeldung/Zulassung:

    Die Anmeldung zum Seppenrader Sommermarkt erfolgt durch dieses ausgefüllte Anmeldeformular bis spätestens 04. Juli 2022. Über die Zulassung und Platzierung entscheidet der Veranstalter. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Produkte.
    Gebühren:
    Standgebühren sind auf dem Anmeldeformular aufgeführt. Der allgemeine Lichtstrom ist in der Standgebühr enthalten. Stromgroßabnehmer werden gesondert abgerechnet.
    Zahlungsbedingungen:
    Die Standgebühr ist mit der Anmeldung fällig und ist nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu entrichten. Eine fristgerechte Bezahlung der Gebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Sommermarkt.
    Standgestaltung:
    Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist verboten. Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass nur angemeldete Waren verkauft werden können. Name und Anschrift des Ausstellers sind gut sichtbar am Stand anzubringen. Es dürfen nur technisch einwandfreie Geräte eingesetzt werden.
    Bewirtschaftserlaubnis:
    Die Bewirtschaftserlaubnis wird vom Veranstalter eingeholt und wird auf die Aussteller, die alkoholische Getränke ausschenken umgelegt.
    Bewachung:
    In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist ein Sicherheitsdienst präsent.
    Höhere Gewalt/Haftung:
    Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt, oder falls die Veranstaltung aus Gründen der Sicherheitswahrung (bei Sturmwarnung o.ä.) abgebrochen werden muss. Der Veranstalter ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden, haben die Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Standgebühr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste am Ausstellungsgut der Aussteller. Ein Versicherungsschutz ist nicht gegeben.
    Reinigung:
    Der Aussteller ist für die Reinigung seiner Standfläche und den umliegenden Bereich zuständig. Die Beseitigung des Mülls ist jeden Abend vorzunehmen. Ungereinigte Flächen werden zu Lasten der Standbetreiber gereinigt.
    Corona-Regeln:
    Die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen sind beim Sommermarkt zu beachten.
    Hausrecht:
    Innerhalb des Ausstellungsgeländes übt der Veranstalter Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen oder räumen zu lassen.

    Hiermit bestätige ich meine verbindliche Anmeldung.
    Die beiliegenden Vertragsbedingungen (Marktordnung) habe ich gelesen.