Anmeldung Seppenrader Weihnachtsmarkt 2021 Termin: 27. November – 28. November 2021 um die Kirche St. Dionysius Öffnungszeiten: Samstag 13.00 – 18.00 Uhr; Sonntag 11.00 – 18.00 Uhr Anmeldeschluss: 31. Oktober 2021 Teilnehmer/Rechnungsempfänger Firma/Name: E-Mail-Adresse Strasse: Telefon Plz.: Wohnort: Homepage: Betreff Warenangebot: Ausstellerstatus: gewerblichprivat Beachten Sie bitte, dass Ihre Angaben bindend sind. Änderungen müssen vom Veranstalter genehmigt werden. Preise: Stellplatz- /Teilnahmegebühr (gewerblich) 90,00 € Stellplatz- /Teilnahmegebühr (privat) 40,00 € Miethäuschen (2 m x 2 m) 30,00 € Miethäuschen (3m x 2 m) 45,00 € Zuschlag eigener Stand > 5 m; je Meter 10,00 € Imbiss-, Getränkezuschlag 100,00 € Kaution 50,00 € Bitte vollständig ausfüllen! Ich bewerben mich um: Ein Miethäuschen 2m x 2m Ein Miethäuschen 3m x 2m Ein eigener Stand Die Maße vom eigenen Stand: Breite: in Meter Höhe: in Meter Tiefe:   in Meter Der Eingang vom eigenen Stand: LinksRechts Die Deichsel vom eigenen Stand: LinksRechts Länge der Deichsel: in Meter Für Rückfragen bezüglich des Anmeldeverfahrens steht zur Verfügung: Friedrich Schröer, Telefon 02591 989800, Mobil 0175 6371112 E-Mail: maerkte@seppenrade.de Strom: Achtung! Elektrische Heizstrahler sind nicht gestattet! Sie gefährden die Netzstabilität! Ich benötige zusätzlich Strom Ich benötige Starkstrom Ich benötige Strom für: Seppenrader Weihnachsmarkt 2021 Marktordnung / Marktbedingungen Anmeldung/Zulassung: Die Anmeldung zum Seppenrader Weihnachtsmarkt erfolgt durch Rücksendung dieses ausgefüllte Anmeldeformular bis spätestens 31.Oktober 2021. Über die Zulassung und Platzierung entscheidet der Veranstalter. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Produkte. Gebühren: Standgebühren sind auf dem Anmeldeformular aufgeführt. Der allgemeine Lichtstrom ist in der Standgebühr enthalten. Stromgroßabnehmer werden gesondert abgerechnet. Es wird zusätzlich eine Kaution von 50,00 Euro erhoben. Die Rückerstattung erfolgt am Sonntagabend nach Beendigung des Weihnachtsmarktes bei Abnahme des Stellplatzes in bar. Voraussetzung für die Erstattung der Kaution ist die Einhaltung der allgemeinen Vertragsbedingungen insbesondere die Einhaltung der Öffnungszeiten sowie der Übergabezustand der Hütten (frei von Deko, Müll und Befestigungsmaterial) und des Stellplatzes. Nicht möglich ist die Rückerstattung oder Rücküberweisung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. die Verrechnung mit einer Teilnahme im nächsten Jahr. Zahlungsbedingungen: Die Standgebühr zzgl. der Kaution ist mit der Anmeldung fällig und ist nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu entrichten. Eine fristgerechte Bezahlung der Gebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt. Standgestaltung: Alle Ausstellerstände müssen dem Anlass entsprechend aussehen und werden zum Weihnachtsmarkt zugelassen, wenn sie mit ansprechender weihnachtlicher Dekoration geschmückt sind. Tannengrün wird vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Allgemein werden zum Weihnachtsmarkt vornehmlich Geschäfte zugelassen, deren Warenangebot zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen oder üblicherweise als Weihnachtsgeschenke verwendet werden können. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur Ausstellern gestattet, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist verboten. Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass nur angemeldete Waren verkauft werden können. Name und Anschrift des Ausstellers sind gut sichtbar am Stand anzubringen. Es dürfen nur technisch einwandfreie Geräte eingesetzt werden. Elektrische Heizgeräte sind verboten, sie gefährden die Netzstabilität! Bei der Benutzung von Gasgeräten ist besondere Sorgfalt geboten. Die Auflagen der Bedienungsanleitung sowie die vorgeschriebene Prüffrist müssen eingehalten werden. Zudem hat der Aussteller einen Feuerlöscher (DIN EN 3/DIN 14406) mitzubringen und ständig bereit zu halten. Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet. Bewirtschaftserlaubnis: Die Bewirtschaftserlaubnis wird vom Veranstalter eingeholt und wird auf die Aussteller, die alkoholische Getränke ausschenken umgelegt. Bewachung: In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist ein Sicherheitsdienst präsent. Höhere Gewalt/Haftung: Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt, oder falls die Veranstaltung aus Gründen der Sicherheitswahrung (bei Sturmwarnung o.ä.) abgebrochen werden muss. Der Veranstalter ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden, haben die Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Standgebühr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste am Ausstellungsgut der Aussteller. Ein Versicherungsschutz ist nicht gegeben. Reinigung: Der Aussteller ist für die Reinigung seiner Standfläche und den umliegenden Bereich zuständig. Die Beseitigung des Mülls ist jeden Abend vorzunehmen. Ungereinigte Flächen werden zu Lasten der Standbetreiber gereinigt. Hierzu wird die einbehaltene Kaution genutzt. Corona-Regeln: Die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen sind beim Weihnachtsmarkt zu beachten. Hausrecht: Innerhalb des Ausstellungsgeländes übt der Veranstalter Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen oder räumen zu lassen. Hiermit bestätige ich meine verbindliche Anmeldung. Die beiliegenden Vertragsbedingungen (Marktordnung) habe ich gelesen.Gelesen Δ