Der Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten Vereinsmitgliedern.

Der Ältestenrat ist ausschließlich in folgenden Angelegenheiten zuständig:

- Beschwerdeinstanz bei Ausschluss sowie Vereins- und Disziplinarverfahren
- bei Ehrungsangelegenheiten
- Vereinsvertretungen bei Jubiläen und Ehrentagen der Vereinsmitglieder.

Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrer Mitte den Ältestenratssprecher/in.

Der/Die Ältestenratssprecher/in muss im Auftrag des Ältestenrates den Vorstand bei der Entscheidung von wichtigen Fragen beraten, wenn die Hälfte des Ältestenrates diesen Wunsch äußert.


Friedhelm Landfester

Sprecher



Franz-Josef Bayer



Heinz Delbrügge



Paul Hohenlöchter

 



Ludger Püning

 



Josef Schlütermann

 



Karl Schubert